Abwerbeverbote
Description
Dieses AI Field umfasst Regelungen, welche das (direkte/indirekte) Abwerben von Mitarbeitern des Vertragspartners oder der Gesellschaft nach Vertragsende einschränken oder verbieten. Dieses AI Field ist für die Anwendungsfälle Corporate M&A, Intellectual Property und Labor gedacht und wurde auf Gesellschaftsverträge, Gesellschaftervereinbarungen, Joint Venture Agreements, Beherrschungsverträge, Geschäftsführerverträge, Vorstandsverträge, Abgrenzungsvereinbarungen, Vorrechtsvereinbarungen, Kooperationsvertrag, Lizenzverträge, Markenübertragungsverträge, Markenkaufverträge, Patentübertragungsverträge, Softwareentwicklungsverträge, Softwareüberlassungsverträge, sonstige Verträge, Urheberrechtsverträge Arbeitsverträge, Geschäftsführerverträge, sonstige Verträge und Vorstandsverträge trainiert, die dem deutschen Recht unterliegen. Dieses AI Field wurde von CMS Hasche Sigle erstellt und zuletzt am 30. März 2018 um 07:57 Uhr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass CMS Hasche Sigle nicht verpflichtet ist, dieses AI Field zu aktualisieren oder zu pflegen.
Jurisdiction
Document Types
Tags
- Deutschland - Corporate M&A / Gesellschaftsrecht & -Transaktionen :de-ma
- Deutschland - Intellectual Property / Gewerblicher Rechtsschutz :de-ip
- Deutschland - Labor Law / Arbeitsrecht :de-la
Language
- 100% German