Abwerbeverbote
Description
Dieses AI Field umfasst Regelungen, welche das (direkte/indirekte) Abwerben von Mitarbeitern des Vertragspartners oder der Gesellschaft nach Vertragsende einschränken oder verbieten. Dieses AI Field ist für Unternehmens-M&A-, geistiges Eigentums- und Arbeitsanwendungsfälle gedacht und wurde auf Gesellschaftsverträge, Gesellschaftervereinbarungen, Joint Venture Agreements, Beherrschungsverträge, Geschäftsführerverträge, Vorstandsverträge, Abgrenzungsvereinbarungen, Vorrechtsvereinbarungen, Kooperationsvertrag, Lizenzverträge, Markenübertragungsverträge, Markenkaufverträge, Patentübertragungsverträge, Softwareentwicklungsverträge, Softwareüberlassungsverträge, sonstige Verträge, Urheberrechtsverträge Arbeitsverträge, Geschäftsführerverträge, sonstige Verträge und Vorstandsverträge trainiert, die dem deutschen Recht unterliegen. Dieses AI Field wurde nicht von Zuva, sondern von CMS Hasche Sigle erstellt. Die letzte Aktualisierung erfolgte im 2018. Bitte beachten Sie, dass weder Zuva noch CMS Hasche Sigle verpflichtet sind, dieses AI Field zu aktualisieren oder zu warten.
Jurisdiction
- Germany
Document Types
Tags
- Deutschland Arbeitsrecht
- Deutschland Gesellschaftsrecht & -Transaktionen
- Deutschland Gewerblicher Rechtsschutz
Language
- 100% German